Was macht ein Elternverein?
  • Interessensvertretung für alle Eltern (Ansprache bei Wünschen, Vorschlägen und Beschwerden).
    Die Vertreter:innen werden von den einzelnen Klassen bestimmt und gewählt
  • Kooperatives Zusammenarbeiten mit Eltern, Lehrer und Schulleitung
  • Fördert die Gemeinschaft in der Schule
  • Mitglied im SGA (Schulgemeinschaftsausschuss)
  • Ist für alle Eltern und Erziehungsberechtigten zugänglich und offen
  • Unterstützt mit Mitgliedsbeiträgen das schulische Leben (siehe Förderungen)

Der Elternverein hält 1x jährlich eine Jahreshauptversammlung ab, darüber hinaus finden in unregelmäßigen Abständen Elternverein-Ausschusssitzungen statt.

Die Aufgaben des Elternvereins?
  • Förderung der Erziehung und des Unterrichtes gemeinsam mit der Schule
  • Einhaltung des Schulunterrichtsgesetzes
  • Der Verein ins nicht auf Gewinn ausgerichtet
Wie setzt sich der Elternverein zusammen?
  • Generalversammlung (1x im Jahr)
  • Vorstand (6 Mitglieder)
  • Rechnungsprüfer
  • Schiedsgericht

Der Vorstand trifft sich regelmäßig zu Arbeitssitzungen. Sie sind herzlich eingeladen, aktiv – etwa in Form einer Beiratsfunktion – mitzuwirken.

Kontaktieren Sie uns einfach: mailto:ev.brgvb@outlook.com

Elternvereinsbeitrag und Finanzen

Alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern des BRG Schloss Wagrain werden durch den Eintritt ihrer Kinder zu ordentlichen Mitgliedern des Elternvereins und müssen demnach den Mitgliedsbeitrag von € 16 pro Schuljahr bezahlen.

Neben diesen Mitgliedsbeiträgen erwirtschaftet der Elternverein Erlöse aus diversen schulbezogenen Veranstaltungen.

In der Jahreshauptversammlung des Vereins wird ein Rechenschaftsbericht über die Aktivitäten und finanziellen Gebarungen der vorangegangenen Funktionsperiode abgelegt.

Förderungen der Schüler:innen

Was geschieht mit den Beiträgen?

  • Investitionen in Bücher für die Schüler- und Lehrerbibliothek
  • Anschaffung diverser Turngeräte, Musikinstrumente, etc.
  • Gewährung finanzieller Unterstützung bedürftiger Schülerinnen und Schüler bei Skikursen, Sprachwochen, Exkursionen und anderen Schulveranstaltungen (Die Anträge zur Unterstützung finden Sie im Downloadbereich)
  • Unterstützungen für Schulprojekte
  • Veranstaltungen von Schlülerinnen und Schülern in der und um die Schule

Sollten Sie persönlich Bedarf an Unterstützung haben, kontaktieren Sie uns. Es ist uns bewusst – die Aufwendung für die Kinder sind nicht unerheblich und soziale Bedürftigkeit ist ein sensibles und mitunter heikles Thema. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte einfach an uns.

Reden wir darüber.

Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)

In den mittleren und höheren Schulen, den Berufsschulen und den Polytechnischen Lehrgängen ist zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft ein Schulgemeinschaftsausschuss zu bilden. Geregelt ist der SGA im §64 Schulunterrichtsgesetz.

Mitglieder des SGA
  • Schulleiter
  • je 3 Vertreter der Lehrer, Schüler und Eltern/Erziehungsberechtigte
Einberufung des SGA
  • Mind. 2 Sitzungen
  • Mind. 14 Tage nach Neuwahlen der Vertreter
  • Wenn 1/3 der Mitglieder eine Sitzung beantragen
Befugnisse des SGA

Dem SGA obliegen Entscheidungen auf Basis der jeweiligen SchUG Paragrafen unter anderem:

  • über mehrtägige Schulveranstaltungen
  • die Durchführung von Elternsprechtagen (einschließlich der Terminfestlegung)
  • die Hausordnung
  • die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
  • die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen
  • Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
  • die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
  • die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen, Schulzeitregelungen, …
Rechte der Elternvertreter des SGA

Elternvertreter haben das Recht zur Teilnahme an allen Konferenzen, mit Ausnahme jener, welche ausschließlich die Leistungsbeurteilung, die Aufstiegsberechtigung einzelner Schüler und Schülerinnen, dienstrechtliche Angelegenheiten der Lehrer oder die Wahl von Lehrervertretern zum Inhalt haben.

Bei Konferenzen („Disziplinarkonferenz“) zur Androhung des Antrages auf Ausschluss, bei Antragstellung auf Ausschluss eines Schülers sowie Schulbuchkonferenzen haben die Eltern- und Schülervertreter des SGA das Stimmrecht (je 3 Stimmen Eltern und Schüler, je 1 Stimme pro Lehrer der Schule).

  • Generalversammlung 2024/2025

    Für alle die nicht teilnehmen konnten …

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  • Protokoll der 1. SGA-Sitzung 2024/25 am 26.09.2024

    Anwesende: Nächste Sitzung: Termin wird noch bekanntgegeben. Mit freundlichen GrüßenMag. Gioia Schmid-Schmidsfelden (Obfrau)Andreas Meinhart (Obmann-Stv.)Helmut Promersberger (Schriftführer-Stv.)für den Elternverein BRG Anhang: Neues Klassenzimmer ruhiger Arbeitsraum für Lehrkräfte Sanitärraum Konferenzzimmer Das Highlight der Schüler: Wand mit eingebauter Sitzmöglichkeit vor Sekretariat und Konferenzraum

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  • Zusammenfassung der SGA-Sitzung am 23.05.2024

    Teilnehmer: Direktor KienesbergerLehrer: Schlögl Andrea, Wiesmayr Michaela, Eder PhilippSchüler: Sageder Marlene, …. (?)Eltern: Gioia Schmid-Schmidsfelden, Andreas Meinhart, Lisa Aigner-KuntnerZeit: 18:30 bis ca. 21:00 Begrüßung und Annahme des letzten Protokolls Schulfest am 7. 10. – Organisation Planung der letzten Schulwoche Organisation des Buffets für den Tag der offenen Tür (19. Oktober) IT-Probleme bei Überprüfungen Handy- und…

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